WESA Distribution

Bau Software für Architekten und Ingenieure

 
WESA Distribution | Allgemeine Geschäftsbedingungen / Lizenzvertrag

AGB / Lizenzvertrag für die Nutzung von WESA Bausoftware


§1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (CD) aufgezeichnete oder per Download übertragene Computerprogramm einschließlich gegebenenfalls mit gelieferter Programmbeschreibungen oder Bedienungsanleitungen (im Folgenden insgesamt "Software" genannt), das Ihnen zum Gebrauch als Lizenznehmer überlassen wird und genutzt werden kann.

(2) Folgende Leistungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages und sind damit nicht geschuldet:
Installation, Einweisung, Datenmigration, Datenkonvertierung

(3) WESA Bausoftware macht darauf aufmerksam, dass es entsprechend dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu erstellen, dass diese in allen Anwendungsbedingungen und -kombinationen fehlerfrei arbeiten.


§2 Lizenzgewährung

(1) Die Angebote von WESA Bausoftware richten sich ausschließlich an gewerbliche und freiberufliche Kunden, also Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, innerhalb Deutschlands und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

(2) WESA Bausoftware gewährt dem Lizenznehmer also dem Kunden (im folgenden "LN" genannt) für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht-ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden "Lizenz" genannt), die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit einer einzelnen Zentraleinheit und nur an einem Ort) zu benutzen.
Das Recht auf die Nutzung beginnt mit dem vollständigen Ausgleich aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lizenznehmer gegenüber WESA Bausoftware.

(3) Der LN ist berechtigt, die Software auf der Festplatte dieses Computers zu installieren. Außerdem darf er Software, die unter diesen Vertrag fällt, in körperlicher Form, also auf einem Datenträger abgespeichert, von einem Computer auf einen anderen übertragen, vorausgesetzt, dass diese Software zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem Computer genutzt wird. Eine weitere Nutzung ist nicht zulässig. Dem LN ist es gestattet, eine einzige Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung anzufertigen, dass diese nur zu Sicherungszwecken verwendet wird und im Besitz des LN verbleibt.
Die auf den Originaldatenträgern (CD) enthaltenen Copyrightangaben und Registriernummern dürfen von diesen nicht entfernt werden und sind auf der Sicherungskopie gleichfalls anzubringen.
Will der LN die Software auf mehreren Computern gleichzeitig oder in einem Netzwerk betreiben, muss er für jeden Computer bzw. für jede angeschlossene Netzwerkstation eine Nutzerlizenz erwerben. Ein Computernetzwerk ist jede Kombination von zwei oder mehr Terminals, die elektronisch gekoppelt sind und ein Einzelprogramm gemeinsam benutzen können.

(4) WESA Bausoftware verwendet aktuelle Virenschutzprogramme. Der LN ist dennoch verpflichtet, die Software vor Einsatz mittels aktueller Virenschutzsoftware zu überprüfen. Gleiches gilt bei Übergabe von Daten und Software des LN an WESA Bausoftware.

(5) Der LN hat die Software innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit grundlegender Funktionen zu überprüfen. Meldet der LN innerhalb dieser Frist keine Mängel oder Fehler, gilt die Software danach automatisch als mängelfrei übergeben und genehmigt.

(6) Vor Installationen (z.B. Updates) und in üblichen Abständen sind durch den LN in jedem Fall Datensicherungen vorzunehmen. WESA Bausoftware haftet ausdrücklich nicht bei Datenverlust.


§3 Urheberrecht

(1) Die Software ist Eigentum der WESA Bausoftware und ist urheberrechtlich geschützt (§69 a ff UrhG). Der LN erhält mit dem Erwerb der Software nur Eigentum an den körperlichen Datenträgern, auf denen die Software aufgezeichnet ist.

(2) WESA Bausoftware behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software und an allen etwaigen Kopien vor.


§4 Nutzungsbeschränkungen

(1) Dem LN ist untersagt,

• außer der Sicherungskopie weitere Kopien von der Software anzufertigen,
• das zur Software gehörende schriftliche Material zu kopieren,
• die Software an Dritte zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verleihen, zu übertragen oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen,
• die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu rekonstruieren, zu decompilieren oder zu disassemblieren,
• von der Software abgeleitete Werke irgendeiner Art zu schaffen,
• mit der Software Berechnungen im Sinne einer Dienstleistung zu tätigen.

Abweichungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch WESA Bausoftware.

(2) Insbesondere hat der LN die Software vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die unbefugte Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte zu verhindern.


§5 Dauer des Vertrages

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Sofern der LN die Lizenzvereinbarungen verletzt, insbesondere §4 (Nutzungsbeschränkungen), erlischt das Nutzungsrecht (Lizenz) automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. In diesen Fällen sind die Software und die Kopie(n) umgehend an WESA Bausoftware zurückzugeben. Beim LN auf einem Datenträgern (z.B.Festplatten, USB Sticks etc.) installierte Versionen sind nachweislich zu vernichten. Eine Erstattung des Kaufpreises gegenüber dem LN ist ausgeschlossen. WESA Bausoftware behält sich bei Verletzung des Lizenzvertrages die Forderung auf Schadenersatz vor.


§6 Schadensersatz bei Vertragsverletzung

(1) Der LN haftet für alle von ihm verursachten Schäden aufgrund von Verletzungen dieses Vertrages gegenüber WESA Bausoftware. Bei unberechtigter Vervielfältigung und Weitergabe haftet der LN unabhängig vom entstandenen Schaden mindestens in Höhe der 10-fachen Lizenzgebühr ohne besonderen Nachweis durch WESA Bausoftware. Höhere Schadenersatzforderungen behält sich WESA Bausoftware vor.


§7 Änderungen der Software

(1) WESA Bausoftware hat das Recht, Änderungen und Aktualisierungen (Updates) nach eigenem Ermessen bei Sicherung des Vertragszweckes zu erstellen. WESA Bausoftware ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solchen LN zur Verfügung zu stellen, die sich unvollständig oder unter Verwendung falscher Angaben bei WESA Bausoftware registriert haben oder die die Aktualisierungsgebühr nicht bezahlt haben.


§8 Gewährleistung und Mängelbeseitigung

(1) WESA Bausoftware leistet Gewähr dafür, dass die Software im Wesentlichen den beschriebenen Funktionen entspricht. WESA Bausoftware gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die physischen Datenträger unter normalen Betriebsbedingungen fehlerfrei sind. Sollte ein Datenträger fehlerhaft sein, wird von WESA Bausoftware innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung ein Austausch gegen Rückgabe beschädigter Datenträger vorgenommen.

(2) WESA Bausoftware leistet ab Lieferung der Software an den AN für 6 Monate Gewähr, dass die überlassene Software bei vertragsgemäßer Nutzung die vereinbarten Funktionen erfüllt.

(3) Der LN ist verpflichtet, WESA Bausoftware sämtliche Mängel an der Software schriftlich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Auftreten der Mängel, mitzuteilen. Der LN ist zudem verpflichtet, WESA Bausoftware bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Mängeln zu unterstützen. Er stellt dafür kostenfrei erforderliche Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hardware, Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung.

(4) Gewährleistungspflichtige Mängel beseitigt WESA Bausoftware nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder durch Aufzeigen einer Möglichkeit zur Vermeidung des Fehlers. Der LN hat zu diesem Zweck die Software an WESA Bausoftware zurückzugeben. Erfolgt die Beseitigung gewährleistungspflichtiger Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt deren Beseitigung nach mehrfachen Versuchen im o.g. Sinne nachhaltig fehl, ist der LN berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen. Ihm steht gleichfalls das Recht der Wandlung zu.

(5) Für nachgebesserte und Ersatzlieferungen steht dem LN die Restdauer der Gewährleistungsfrist, mindestens jedoch eine Gewährleistungsfrist von 60 Tagen zu.
Für unentgeltlich zu Verfügung gestellte Software (Free-Version) und Beta-Versionen ist jegliche Gewährleistung und Mängelbeseitigung ausgeschlossen.

(6) WESA Bausoftware übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die auf andere als für die Software vorgesehene Einsatzbedingungen zurückzuführen sind. Eine Gewährleistung für die vom LN in Anwendung der Software erzielten Ergebnisse wird nicht übernommen. Der LN übernimmt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Daten.


§9 Haftung

(1) WESA Bausoftware übernimmt keine Haftung für Schäden die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf das Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen.

(2) WESA Bausoftware übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und bei Datenverlust.
Für entgangenen Geschäftsgewinn, Betriebsunterbrechungen etc., mittelbare und Folgeschäden haftet WESA Bausoftware nicht, ungeachtet dessen, ob WESA Bausoftware von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.

(3) WESA Bausoftware haftet nicht für Personenschäden und Ansprüche, die aus der Fehlinterpretation der durch den LN mit der Software erzielten Ergebnisse herrühren.

(4) Jedwede Haftung von WESA Bausoftware ist in der Höhe auf die jeweilige vereinbarte Vergütung für die Software begrenzt.

(5) Für unentgeltlich zu Verfügung gestellte Software (Free-Version) und Beta-Versionen ist jegliche Haftung durch WESA Bausoftware ausgeschlossen.


§10 Zahlungen

(1) Der LN verpflichtet sich zur Zahlung des vollen Kaufpreises nach Bestellung einer kostenpflichtigen Version und Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der LN in Zahlungsverzug. Der LN hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. WESA Bausoftware Base kann kostenfrei genutzt werden.

(2) Der LN erhält den endgültigen Lizenzschlüssel erst nach vollständiger Zahlung.


§11 Aufrechnung, Abtretung

(1) Der LN hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.

(2) WESA Bausoftware behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung aller Forderungen gegenüber dem LN an Dritte vor.


§12 Weiterveräußerung von Lizenzrechten

(1) Die Weiterveräußerung von Lizenzrechten durch den LN an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von WESA Bausoftware.

(2) Eine Weiterveräußerung einzelner Lizenzen aus Volumenlizenzpaketen ist nicht zulässig. Volumenpakete mit Mehrfachlizenzen dürfen nur als Gesamtpaket mit schriftlicher Zustimmung durch WESA Bausoftware weiter veräußert werden.


§13 Eigentumsvorbehalt

(1) WESA Bausoftware behält sich das Eigentum an der verkauften Software bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bereits bezahlt sein sollte.


§14 Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Als Gerichtsstand ist Augsburg vereinbart.


§15 Allgemeine Bestimmungen

(1) Der LN bestätigt mit Installation der Software diese AGB/Lizenzvereinbarung gelesen zu haben und mit den Bedingungen einverstanden zu sein. Eine Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Nebenabreden zu diesem Vertrag in mündlicher Form existieren nicht.

(2) Der LN wird seine Mitarbeiter oder andere Personen und Unternehmen, die die Software nutzen oder zu ihr Zugang haben, schriftlich verpflichten, die Software nicht entgegen den Regelungen dieses Lizenzvertrages zu nutzen.

(3) WESA Bausoftware behält sich das Recht vor, den Namen des LN (einschl. Firmensitz) zu Marketingzwecken in eine Referenzliste aufzunehmen und bekannt zu geben, dass eine Geschäftsbeziehung zwischen WESA Bausoftware und dem Lizenznehmer besteht.


§16 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einige Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten gemeinsamen Zweck am nächsten kommt.






WESA Bausoftware
Novalisstrasse 5 1/2
86157 Augsburg
Tel: 0821 - 70 40 11
Fax: 0821 - 74 71 457
E-Mail: info@wesa-software.de
Internet: www.wesa-software.de

Stand: Mai/2009
 

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