Programm zur Honorarberechnung und -verwaltung nach HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996
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Gesamtinstallationen
HOAI-Pro 2026 hilft Planern, eine transparente und rechtssichere Honorarberechnung durchzuführen sowie Angebote und Rechnungen gemäß den Vorgaben der HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996 zu erstellen.
Alle Leistungsbilder nach HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996 verfügbar
Flexible Einstellmöglichkeiten gemäß HOAI 2021
Integration der AHO-Schriftenreihen zu folgenden Themen:
HOAI-Pro 2026 bietet Planungsbüros eine moderne und rechtssichere Lösung für die Honorarermittlung sowie die Erstellung von Angeboten und Rechnungen nach den Fassungen der HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996.
Mit umfangreichen Anpassungsmöglichkeiten unterstützt die Software eine transparente Abrechnung im Sinne des EuGH-Urteils. Anwender können bei den anrechenbaren Kosten frei entscheiden, ob Interpolation, Honorarzone oder Honorarsatz berücksichtigt werden sollen. Auch Bezeichnungen von Kostenansätzen lassen sich individuell anpassen, und Leistungsphasen können flexibel gegliedert oder erweitert werden.
Neben den HOAI-Vorgaben erlaubt HOAI-Pro 2026 die Definition eigener und zusätzlicher Leistungsphasen sowie frei wählbarer Zu- und Abschläge. Pauschalhonorare bieten die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu vereinbaren oder Rabatte einzuräumen – ganz nach den Anforderungen des Projekts.
Angebote und Rechnungen können auf Basis eigener Leistungsbilder erstellt werden, unabhängig von vorgegebenen Regelwerken. Die integrierten Vertragsvorlagen wurden an die aktuelle Rechtsprechung des EuGH angepasst, sodass Planer stets auf der sicheren Seite sind.
Darüber hinaus unterstützt HOAI-Pro 2026 die Honorarberechnung nach DIN 276 (Stand 2018-12) und ermöglicht über den integrierten GAEB-Import eine komfortable Übernahme der Kostendaten aus externen Quellen.
In der kostenfreien Testversion sind alle Funktionen freigeschaltet – Projekte können jedoch nicht gespeichert werden.
Welche Module beinhaltet HOAI-Pro
Das Programm umfasst die nachstehenden Module, die auf Wunsch auch separat bestellt werden können:
Zusätzliche Leistungsbilder
AHO-Heft 3: Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung
AHO-Heft 9: Projektsteuerung
AHO-Heft 11: Building Information Modeling (BIM)
AHO-Heft 15: Leistungen nach BaustellV
AHO-Heft 17: Leistungen für Brandschutz
AHO-Heft 23: Wärmeschutz und Energiebilanzierung
AHO-Heft 40: Planung der Barrierefreiheit – Erstellung von Barrierefrei-Konzepten
und
VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung (Kanal und Schacht)
AKBW-Empfehlung Nr. 51: Städtebaulicher Entwurf
mvB
Das Zusatzmodul „mvB“ erlaubt Ihnen die Ermittlung der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz mithilfe des Wertfaktorenmodells innerhalb der DIN 276 und berücksichtigt den gewichteten Gesamtleistungsfaktor.
XRechnung
Mit diesem Modul können Sie konforme XRechnungen erstellen, die den geltenden Standards entsprechen.
Business-Cockpit
Übersicht Zahlungseingänge, Gegenüberstellung von Angeboten und Rechnungsstellungen, Mahnwesen
GoBD inkl. GoBD-Export-Schnittstelle
Das GoBD-Modul unterstützt Sie bei der Erfüllung der GoBD-Anforderungen.
*zzgl. MwSt
Welche Vorteile haben Sie durch die Softwarepflege?
Das Softwarepflegepaket gewährleistet Ihnen sowohl Aktualität als auch Rechtssicherheit und umfasst die folgenden Leistungen:
Regelmäßige Produktaktualisierungen
Eine kostenfreie zusätzliche Laptoplizenz
Kostenfreier Versionswechsel auf die Version 2027
Regelmäßiger Zugang zu Verbesserungen und neuen Funktionen
Anpassungen der Software an geänderte Gesetze und Normen
Laufende Informationen zu Änderungen und Verbesserungen
Wichtiger Hinweis: Der Erwerb eines Softwarepflegepakets berechtigt Sie, sämtliche oben genannten Leistungen für die Dauer von einem Jahr ab dem Bestelldatum in Anspruch zu nehmen. Sollten während dieser Laufzeit neue Programmversionen erscheinen, erhalten Sie diese ebenfalls kostenfrei. Mit dem Kauf eines Softwarepflegepakets gehen Sie keine Verpflichtung ein, weitere Lieferungen abzunehmen. Nach Ablauf eines Jahres liegt es ganz bei Ihnen, ob Sie das Softwarepflegepaket für ein weiteres Jahr verlängern möchten oder nicht.
Hinweis: Dies Updatefunktion gilt ab der Programmversion 2025. Sie brauchen nicht neu installieren, sondern nutzen die Updatefunktion in der Version 2025.
Update Anweisung
1. HOAI Pro starten
Öffnen Sie Ihre aktuelle HOAI-Version.
2. Update aufrufen
Navigieren Sie im Menü zu: Hilfe → Update suchen
(alternativ: „Extras → Update“ – abhängig von der Programmversion)
3. Update bestätigen
Die Software erkennt automatisch die neue Version und zeigt die Meldung:
„Eine neue Version ist verfügbar. Möchten Sie das Update installieren?“
Bestätigen Sie mit Ja.
4. Automatisches Update
HOAI Pro lädt und installiert die neue Version selbstständig über die bestehende Installation.
✔ Keine Neuinstallation
✔ Keine manuelle Datenübernahme
✔ Projekte, Einstellungen und Vorlagen bleiben vollständig erhalten
5. Abschluss
Starten Sie HOAI Pro nach Abschluss des Updates neu. Sie arbeiten nun mit der aktuellen Version.
Hinweis für Kunden ohne Softwarepflege:
Geben Sie nach dem nachfolgend beschriebenen Updatelauf Ihre neue Freischaltnummer unter der Rubrik „Extras“ / „Freischaltung“ ein und starten Sie dann anschließen noch einmal das Programm neu.
Hinweis für Netzwerkinstallationen:
Jeder Arbeitsplatz muss das Updates ausführen. Das ist auch bei Aktualisierungen/Updates innerhalb einer Jahresversion erforderlich.
23.09.2025 – Neuerungen Servicerelease IV für HOAI Pro 2025 verfügbar
Für das Programm „HOAI Pro 2025“ steht Ihnen ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie eine PDF mit allen Änderungen und Neuerungen im Detail:
Nutzer mit Softwarepflegevertrag erhalten dieses Update selbstverständlich kostenfrei. Die neue Version kann über das Updatetool heruntergeladen werden.
04.08.2025 – Neues Servicerelease für HOAI Pro 2025 verfügbar
Für das Programm „HOAI Pro 2025“ steht Ihnen ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie eine PDF mit allen Änderungen und Neuerungen im Detail:
Nutzer mit Softwarepflegevertrag erhalten dieses Update selbstverständlich kostenfrei. Die neue Version kann über das Updatetool heruntergeladen werden.
03/2025 Servicerelease (SP 2 vom 01.04.2025)
Für die Software „HOAI PRO 2025“ steht ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung.
Die folgende PDF-Dateien enthalten detailliert alle Änderungen:
Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Änderungen selbstverständlich kostenfrei. Die Softwarepflegepakete werden über das Updatetool zum Download zur Verfügung gestellt
Neues Servicerelease SP 1 (07.02.2025)
Im Rahmen des neuen Servicereleases wurde das bereits seit Jahren etablierte XRechnungsformat um das ZUGFeRD-Format erweitert. Bei der Erstellung von Rechnungen haben Sie nun folgende Auswahlmöglichkeiten:
– eine normale Rechnung,
– eine E-Rechnung im XRechnungsformat oder
– eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format.
Die ZUGFeRD-Rechnungen werden auf Grundlage der Word- und Textvorlagen erstellt.
Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Änderungen selbstverständlich kostenfrei. Die Softwarepflegepakete werden über das Updatetool zum Download zur Verfügung gestellt.
Für die Software „HOAI-Pro 2023“ steht ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung.
Die folgende PDF-Dateien enthalten detailliert alle Änderungen:
Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Änderungen selbstverständlich kostenfrei. Die Softwarepflegepakete werden über das Updatetool zum Download zur Verfügung gestellt.
Neue Vorlagen-Felder für HOAI-Vorgaben: <rg-summe-empfehlung-%> und <rg-zwischensumme-empfehlung-%></rg-zwischensumme-empfehlung-%></rg-summe-empfehlung-%>
Vorlagen: Bildeigenschaften überarbeitet (Bildausrichtung, Seitenverhältnis beibehalten, Position links/oben von rechts/unten berechnen)
Mahnwesen: Option für Automatische Mahnungsnummern
Mahnwesen: Feld „Bezug“ optional
Mahnwesen: Vorlagenliste neu laden nach Vorlagenverwaltung
Mahnwesen: Button „Zahlungseingang“ und „spezielle Mahnfristen“ über der Tabelle (bisher rechts daneben)
Offene Posten mit Leistungszeitraum
Zahlungseingang mit Schnelleingabe für „vollständig bezahlt“.
Ansicht „Leistungsbilder im Ansatz“ mit Spalte für den Leistungsbildtyp
Ansicht Leistungsbilder mit Toolbar
Katalog (PH, BL, …): Mehrfachlöschen mit Unterunterkategorie
Katalog (PH, BL, …): mit Unterunterkategorien
Katalog (PH, ZH): Multi-Hinzufügen
Katalog überarbeitet (BL, ZA, NK, PH): Texte in Leistungsbildliste eingekürzt, Liste vergrößert und Sortierung
Pauschalhonorar-Katalog mit Hierarchie
Business-Cockpit mit Projektnummern-Bereichsfilter
Business-Cockpit mit Leistungszeitraum
Business-Cockpit: Zahlungseingänge grafisch als Brutto-/Netto-Beträge
Umbauzuschlag auch mit 0% druckbar
AHO-Brandschutzflächen: Multiselect zum Löschen und Verschieben
AHO-Brandschutzflächen: Duplizieren
04.03.2021 – Version 2021.0.21.17
Import für Besondere Leistungen (Katalog) (SP)
Import für Zu-/Abschläge (Katalog) (SP)
Import für Nebenkosten (Katalog) (SP)
Import für Pauschalhonorare (Katalog) (SP)
Umbauzuschlag auch mit 0% druckbar (SP)
AHO-Brandschutzflächen: Multiselect zum Löschen und Verschieben (SP)
AHO-Brandschutzflächen: Duplizieren (SP)
Leistungszeitraum: neue Optionen Freitext, Leistungsdatum oder Abrechnungszeitraum
Neue Felder für die Dokumenterstellung ohne Berechnung(SP)
Ansatz kopieren aus anderem Projekt (SP)
Leistungsbild kopieren aus anderem Projekt/Ansatz (SP)
neues HOAI 2021-Gesetz
Umwandlung HOAI2013 => HOAI2021 unter Leistungsbilder im Ansatz
DIN 276: Gaeb-Import: inkl. Teil 4 Hochbau (2009)
DIN 276: Gaeb-Import: Filterung auf relevante DIN276-KG
Neues Datenfeld für Leistungsphasen-Untergliederung “
Rechnungsversand per E-Mail: neue Option für Outlook zur Vermeidung der „Unzustellbar“-Meldung
Rechnungsdaten: Firmenauswahl inkl. Ortsangabe falls Firmenname einheitlich (z.B. bei mehreren Niederlassungen)
Zeithonorar mit bis zu 4 Kommastellen (Tagesanzahl)
10.09.2020 – Version 2020.0.20.103
Für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach HOAI: Leistungsphasenuntergliederung nach HVA F-StB (Leistungen im Straßen- und Brückenbau)
AHO-Heft 11: BIM als Besondere Leistungen
AHO Heft 17 (Brandschutz) 2015: Untergliederung der Leistungsphasen
AHO Heft 9: Projektmanagement 2020
AHO Heft 15: neue Optionen: „Grundhonorar festlegen“ und „anteiliges Grundhonorar“ (SP)
Honorarstatistik: Leistungsbilder können nach Zusatzbezeichnung aufgeschlüsselt werden. (SP)
DIN276: neue Option für sonstige anrechenbare Kosten, die nicht technik-relevant sind (SP)
GAEB-Import für DIN 276 2018 (SP)
Fastreport-Rechnungserstellung beschleunigt
Maske „Leistungsbilder“ beschleunigt (insbesondere bei vielen Leistungsbildern)
Leistungsbild-Wechsel beschleunigt (insbesondere bei vielen Leistungsbildern)
Zeithonorar: Vermeidung von Rundungsdifferenzen: Bei Unterpositionen mit demselben Stundensatz
erfolgt die Betragsberechnung jetzt erst auf die Gesamtstundensumme
Vorlagen: Besondere Leistungen: neue Felder für separaten Ausweis von Bezeichnung ohne
Bemerkungen () und Bemerkungen ()
Backup per Kommandozeile mit unterdrückten Bildschirmausgaben
Live-Update per Parameter für den zeitgesteuerten Start über die Windows-Aufgabenplanung (notwendig für Terminalserver)
12.12.2018 – Version 1.0.1.28 / Netzwerkversion
Prüfung der Datenbankkonsistenz und gegebenenfalls Korrektur
Video-Anleitung für HOAI-Pro
HOAI-Pro
Überblick
HOAI-Pro
Angebot erstellen
HOAI-Pro
Rechnung in Abzug bringen
HOAI-Pro
Anrechenbare Kosten ermitteln
HOAI-Pro
Rechnung erstellen
HOAI-Pro
Eine Rechnung / ein Angebot löschen
HOAI-Pro
Daten aus Vorgängerversion übernehmen
HOAI-Pro
NEU Besondere Leistungen BIM
HOAI-Pro
Vorlage für Anrede und Abschlusstext erstellen
HOAI-Pro
Adressdatenbank filtern
HOAI-Pro
Modul Mahnwesen
Systemvoraussetzung
800 MB freier Festplattenspeicher
mind. 4 GB freier Hauptspeicher
Prozessor 2 GHz
Windows 10, Windows 11
Lizenzmodelle
Einzelplatzlizenz
Die Einzelplatzlizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Software auf einem einzelnen Gerät zu installieren. Falls der Lizenznehmer die Software zusätzlich auf einem Laptop oder Heim-PC nutzen möchte, kann er hierfür weitere Lizenzen zu vergünstigten Konditionen erwerben.
Netzwerklizenz (Floating License)
Ihre Vorteile:
Uneingeschränkte Anzahl an Projekten und Plänen
Zentrale Datenverwaltung
Verbesserte Projektübersicht und Transparenz
Optimaler Workflow im Netzwerk
Einheitliche Version auf allen Rechnern
Was ist eine Floating License?
Bei der Floating License ist nicht die Anzahl der Installationen auf verschiedenen Geräten entscheidend, sondern die Anzahl der Benutzer, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Sie können die Software auf beliebig vielen Geräten innerhalb des Unternehmens installieren. Die Anzahl der benötigten Lizenzen richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig aktiven Nutzer.
Beispiel:
Sie besitzen eine Serverlizenz der Software „PrintForm CS“ mit 5 Clientlizenzen. Ihr Unternehmen verfügt über 28 PCs in einem LAN. Sie können die Software auf allen 28 Rechnern installieren. Mit den 5 erworbenen Lizenzen können bis zu 5 Benutzer gleichzeitig, unabhängig vom genutzten PC, mit der Software arbeiten. Der sechste Benutzer, der das Programm starten möchte, erhält eine Meldung, dass bereits 5 Benutzer aktiv sind. Sobald ein Nutzer das Programm schließt, kann der sechste Nutzer direkt einsteigen.
HOAI-Pro 2026 bietet Planungsbüros eine moderne und rechtssichere Lösung für die Honorarermittlung sowie die Erstellung von Angeboten und Rechnungen nach den Fassungen der HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996.
Mit umfangreichen Anpassungsmöglichkeiten unterstützt die Software eine transparente Abrechnung im Sinne des EuGH-Urteils. Anwender können bei den anrechenbaren Kosten frei entscheiden, ob Interpolation, Honorarzone oder Honorarsatz berücksichtigt werden sollen. Auch Bezeichnungen von Kostenansätzen lassen sich individuell anpassen, und Leistungsphasen können flexibel gegliedert oder erweitert werden.
Neben den HOAI-Vorgaben erlaubt HOAI-Pro 2026 die Definition eigener und zusätzlicher Leistungsphasen sowie frei wählbarer Zu- und Abschläge. Pauschalhonorare bieten die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen zu vereinbaren oder Rabatte einzuräumen – ganz nach den Anforderungen des Projekts.
Angebote und Rechnungen können auf Basis eigener Leistungsbilder erstellt werden, unabhängig von vorgegebenen Regelwerken. Die integrierten Vertragsvorlagen wurden an die aktuelle Rechtsprechung des EuGH angepasst, sodass Planer stets auf der sicheren Seite sind.
Darüber hinaus unterstützt HOAI-Pro 2026 die Honorarberechnung nach DIN 276 (Stand 2018-12) und ermöglicht über den integrierten GAEB-Import eine komfortable Übernahme der Kostendaten aus externen Quellen.
In der kostenfreien Testversion sind alle Funktionen freigeschaltet – Projekte können jedoch nicht gespeichert werden.
Das Programm umfasst die nachstehenden Module, die auf Wunsch auch separat bestellt werden können:
Zusätzliche Leistungsbilder
AHO-Heft 3: Besondere Leistungen bei der Tragwerksplanung
AHO-Heft 9: Projektsteuerung
AHO-Heft 11: Building Information Modeling (BIM)
AHO-Heft 15: Leistungen nach BaustellV
AHO-Heft 17: Leistungen für Brandschutz
AHO-Heft 23: Wärmeschutz und Energiebilanzierung
AHO-Heft 40: Planung der Barrierefreiheit – Erstellung von Barrierefrei-Konzepten
und
VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung (Kanal und Schacht)
AKBW-Empfehlung Nr. 51: Städtebaulicher Entwurf
mvB
Das Zusatzmodul „mvB“ erlaubt Ihnen die Ermittlung der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz mithilfe des Wertfaktorenmodells innerhalb der DIN 276 und berücksichtigt den gewichteten Gesamtleistungsfaktor.
XRechnung
Mit diesem Modul können Sie konforme XRechnungen erstellen, die den geltenden Standards entsprechen.
Business-Cockpit
Übersicht Zahlungseingänge, Gegenüberstellung von Angeboten und Rechnungsstellungen, Mahnwesen
GoBD inkl. GoBD-Export-Schnittstelle
Das GoBD-Modul unterstützt Sie bei der Erfüllung der GoBD-Anforderungen.
Welche Vorteile haben Sie durch die Softwarepflege?
Das Softwarepflegepaket gewährleistet Ihnen sowohl Aktualität als auch Rechtssicherheit und umfasst die folgenden Leistungen:
Regelmäßige Produktaktualisierungen
Eine kostenfreie zusätzliche Laptoplizenz
Kostenfreier Versionswechsel auf die Version 2027
Regelmäßiger Zugang zu Verbesserungen und neuen Funktionen
Anpassungen der Software an geänderte Gesetze und Normen
Laufende Informationen zu Änderungen und Verbesserungen
Wichtiger Hinweis: Der Erwerb eines Softwarepflegepakets berechtigt Sie, sämtliche oben genannten Leistungen für die Dauer von einem Jahr ab dem Bestelldatum in Anspruch zu nehmen. Sollten während dieser Laufzeit neue Programmversionen erscheinen, erhalten Sie diese ebenfalls kostenfrei. Mit dem Kauf eines Softwarepflegepakets gehen Sie keine Verpflichtung ein, weitere Lieferungen abzunehmen. Nach Ablauf eines Jahres liegt es ganz bei Ihnen, ob Sie das Softwarepflegepaket für ein weiteres Jahr verlängern möchten oder nicht.
Hinweis: Dies Updatefunktion gilt ab der Programmversion 2025. Sie brauchen nicht neu installieren, sondern nutzen die Updatefunktion in der Version 2025.
Update Anweisung
1. HOAI Pro starten
Öffnen Sie Ihre aktuelle HOAI-Version.
2. Update aufrufen
Navigieren Sie im Menü zu: Hilfe → Update suchen
(alternativ: „Extras → Update“ – abhängig von der Programmversion)
3. Update bestätigen
Die Software erkennt automatisch die neue Version und zeigt die Meldung:
„Eine neue Version ist verfügbar. Möchten Sie das Update installieren?“
Bestätigen Sie mit Ja.
4. Automatisches Update
HOAI Pro lädt und installiert die neue Version selbstständig über die bestehende Installation.
✔ Keine Neuinstallation
✔ Keine manuelle Datenübernahme
✔ Projekte, Einstellungen und Vorlagen bleiben vollständig erhalten
5. Abschluss
Starten Sie HOAI Pro nach Abschluss des Updates neu. Sie arbeiten nun mit der aktuellen Version.
Hinweis für Kunden ohne Softwarepflege:
Geben Sie nach dem nachfolgend beschriebenen Updatelauf Ihre neue Freischaltnummer unter der Rubrik „Extras“ / „Freischaltung“ ein und starten Sie dann anschließen noch einmal das Programm neu.
Hinweis für Netzwerkinstallationen:
Jeder Arbeitsplatz muss das Updates ausführen. Das ist auch bei Aktualisierungen/Updates innerhalb einer Jahresversion erforderlich.
23.09.2025 – Neuerungen Servicerelease IV für HOAI Pro 2025 verfügbar
Für das Programm „HOAI Pro 2025“ steht Ihnen ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie eine PDF mit allen Änderungen und Neuerungen im Detail:
Nutzer mit Softwarepflegevertrag erhalten dieses Update selbstverständlich kostenfrei. Die neue Version kann über das Updatetool heruntergeladen werden.
04.08.2025 – Neues Servicerelease für HOAI Pro 2025 verfügbar
Für das Programm „HOAI Pro 2025“ steht Ihnen ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link erhalten Sie eine PDF mit allen Änderungen und Neuerungen im Detail:
Nutzer mit Softwarepflegevertrag erhalten dieses Update selbstverständlich kostenfrei. Die neue Version kann über das Updatetool heruntergeladen werden.
03/2025 Servicerelease (SP 2 vom 01.04.2025)
Für die Software „HOAI PRO 2025“ steht ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung.
Die folgende PDF-Dateien enthalten detailliert alle Änderungen:
Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Änderungen selbstverständlich kostenfrei. Die Softwarepflegepakete werden über das Updatetool zum Download zur Verfügung gestellt
Neues Servicerelease SP 1 (07.02.2025)
Im Rahmen des neuen Servicereleases wurde das bereits seit Jahren etablierte XRechnungsformat um das ZUGFeRD-Format erweitert. Bei der Erstellung von Rechnungen haben Sie nun folgende Auswahlmöglichkeiten:
– eine normale Rechnung,
– eine E-Rechnung im XRechnungsformat oder
– eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format.
Die ZUGFeRD-Rechnungen werden auf Grundlage der Word- und Textvorlagen erstellt.
Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Änderungen selbstverständlich kostenfrei. Die Softwarepflegepakete werden über das Updatetool zum Download zur Verfügung gestellt.
Für die Software „HOAI-Pro 2023“ steht ab sofort ein neues Servicerelease zur Verfügung.
Die folgende PDF-Dateien enthalten detailliert alle Änderungen:
Nutzer der Softwarepflege erhalten diese Änderungen selbstverständlich kostenfrei. Die Softwarepflegepakete werden über das Updatetool zum Download zur Verfügung gestellt.
Neue Vorlagen-Felder für HOAI-Vorgaben: <rg-summe-empfehlung-%> und <rg-zwischensumme-empfehlung-%></rg-zwischensumme-empfehlung-%></rg-summe-empfehlung-%>
Vorlagen: Bildeigenschaften überarbeitet (Bildausrichtung, Seitenverhältnis beibehalten, Position links/oben von rechts/unten berechnen)
Mahnwesen: Option für Automatische Mahnungsnummern
Mahnwesen: Feld „Bezug“ optional
Mahnwesen: Vorlagenliste neu laden nach Vorlagenverwaltung
Mahnwesen: Button „Zahlungseingang“ und „spezielle Mahnfristen“ über der Tabelle (bisher rechts daneben)
Offene Posten mit Leistungszeitraum
Zahlungseingang mit Schnelleingabe für „vollständig bezahlt“.
Ansicht „Leistungsbilder im Ansatz“ mit Spalte für den Leistungsbildtyp
Ansicht Leistungsbilder mit Toolbar
Katalog (PH, BL, …): Mehrfachlöschen mit Unterunterkategorie
Katalog (PH, BL, …): mit Unterunterkategorien
Katalog (PH, ZH): Multi-Hinzufügen
Katalog überarbeitet (BL, ZA, NK, PH): Texte in Leistungsbildliste eingekürzt, Liste vergrößert und Sortierung
Pauschalhonorar-Katalog mit Hierarchie
Business-Cockpit mit Projektnummern-Bereichsfilter
Business-Cockpit mit Leistungszeitraum
Business-Cockpit: Zahlungseingänge grafisch als Brutto-/Netto-Beträge
Umbauzuschlag auch mit 0% druckbar
AHO-Brandschutzflächen: Multiselect zum Löschen und Verschieben
AHO-Brandschutzflächen: Duplizieren
04.03.2021 – Version 2021.0.21.17
Import für Besondere Leistungen (Katalog) (SP)
Import für Zu-/Abschläge (Katalog) (SP)
Import für Nebenkosten (Katalog) (SP)
Import für Pauschalhonorare (Katalog) (SP)
Umbauzuschlag auch mit 0% druckbar (SP)
AHO-Brandschutzflächen: Multiselect zum Löschen und Verschieben (SP)
AHO-Brandschutzflächen: Duplizieren (SP)
Leistungszeitraum: neue Optionen Freitext, Leistungsdatum oder Abrechnungszeitraum
Die Einzelplatzlizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer, die Software auf einem einzelnen Gerät zu installieren. Falls der Lizenznehmer die Software zusätzlich auf einem Laptop oder Heim-PC nutzen möchte, kann er hierfür weitere Lizenzen zu vergünstigten Konditionen erwerben.
Netzwerklizenz (Floating License)
Ihre Vorteile:
Uneingeschränkte Anzahl an Projekten und Plänen
Zentrale Datenverwaltung
Verbesserte Projektübersicht und Transparenz
Optimaler Workflow im Netzwerk
Einheitliche Version auf allen Rechnern
Was ist eine Floating License?
Bei der Floating License ist nicht die Anzahl der Installationen auf verschiedenen Geräten entscheidend, sondern die Anzahl der Benutzer, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Sie können die Software auf beliebig vielen Geräten innerhalb des Unternehmens installieren. Die Anzahl der benötigten Lizenzen richtet sich nach der Anzahl der gleichzeitig aktiven Nutzer.
Beispiel:
Sie besitzen eine Serverlizenz der Software „PrintForm CS“ mit 5 Clientlizenzen. Ihr Unternehmen verfügt über 28 PCs in einem LAN. Sie können die Software auf allen 28 Rechnern installieren. Mit den 5 erworbenen Lizenzen können bis zu 5 Benutzer gleichzeitig, unabhängig vom genutzten PC, mit der Software arbeiten. Der sechste Benutzer, der das Programm starten möchte, erhält eine Meldung, dass bereits 5 Benutzer aktiv sind. Sobald ein Nutzer das Programm schließt, kann der sechste Nutzer direkt einsteigen.
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Video: Vorlage für Anrede und Abschlusstext erstellen
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AHO-Schriftenreihe Heft 11: BIM als Besondere Leistungen
AHO-Schriftenreihe Heft 15 (Ausgaben: 2011, 2022): Leistungen nach BaustellV
AHO-Schriftenreihe Heft 17 (Ausgaben: 2009): Leistungen für Brandschutz
AHO-Schriftenreihe Heft 23 (Ausgaben: 2015, 2022): Wärmeschutz und Energiebilanzierungz
AHO-Schriftenreihe Heft 40 Planung der Barrierefreiheit – Erstellung von Barrierefrei-Konzepten
VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung (Kanal)
VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung (Schacht)
AKBW-Empfehlung Nr. 51: Städtebaulicher Entwurf (05/2014) und (12/2020)
HOAI-Pro – Modul mvB
mitzuverarbeitende Bausubstanz
1. EINFÜHRUNG
Die HOAI 2021 trifft neue Regelungen zur mitzuverarbeitenden Bausubstanz:
§2 (7) Die mitzuverarbeitende Bausubstanz bezeichnet den Teil des geplanten Objekts, der bereits durch Bauleistungen erstellt wurde und durch Planungs- oder Überwachungsleistungen sowohl technisch als auch gestalterisch in die Planung einfließt.
§4 (3) Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gemäß § 2 Absatz 7 muss angemessen in die anrechenbaren Kosten einfließen. Sowohl der Umfang als auch der Wert dieser Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, wenn keine solche vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen zu ermitteln und schriftlich zu dokumentieren. Das bedeutet, dass die anrechenbaren Kosten der mitzuverarbeitenden Bausubstanz in allen Leistungsbildern, die auf anrechenbaren Kosten basieren, zum Mindestsatz zählen.
Zudem wird der Umbauzuschlag auf das Niveau der HOAI von 1996 zurückgeführt, um die Verluste, die durch die HOAI von 2009 entstanden sind, auszugleichen.
2. OPTIONALES „MODUL MVB“ ZUR ERWEITERTEN BERECHNUNG
Optional bieten wir Ihnen ein Modul an, mit dem Sie die mitzuverarbeitende vorhandene Bausubstanz unter Berücksichtigung des Wertfaktorenmodells nach DIN 276 ermitteln können. Dieses Modul integriert den gewichteten Gesamtleistungsfaktor.
In der Sektion „Vorhandene Bausubstanz“ finden Sie den Button „Modul mvB“.
Durch einen Klick auf diesen Button öffnet sich ein Assistent, der Sie durch die folgenden Schritte begleitet.
2.1 VERWENDUNG DES WERTFAKTORENMODELLS
Dieser Punkt ermöglicht die Ermittlung der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz gemäß dem Wertfaktorenmodell. In einer neuen oder bestehenden „Kostenermittlung nach DIN 276“ kann das Dialogfenster durch Klicken auf den Button „Modul mvB Wertfaktoren“ im Bereich „Modul mvB“ geöffnet werden:
In diesem Dialogfenster erfolgt die Berechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gemäß der Formel mvB = M * W * WF. Dabei werden die folgenden Definitionen zugrunde gelegt:
M: Menge der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz in m², m³ oder Stück W: Wert (ortsüblich angemessene Kosten in Euro) WF: Wertfaktor / Erhaltungszustand
Hinweise zu den Definitionen:
M: Die Menge der Bausubstanz, die in die Berechnung einfließt, muss individuell bestimmt werden. Ausgeschlossen sind die Materialien, die abgebrochen und entfernt werden, da diese Kosten an anderer Stelle in den Kostenermittlungen berücksichtigt werden.
W: Es ist anzunehmen, dass sogenannte Äquivalenzwerte herangezogen werden sollten, insbesondere wenn die mitverarbeitete Bausubstanz aus der Zeit vor der industriellen Revolution stammt. In solchen Fällen wird erwartet, dass ein entsprechendes modernes Neubauteil als Basiswert [W] dient. Beispielhaft könnte die Fassade eines Schlosses aus dem Jahr 1740 angeführt werden.
WF: Hierbei kann auf das Urteil des BGH vom 9. Juni 1986 (VII ZR 260/84) verwiesen werden. Dieses Urteil legt fest, dass der tatsächliche Wert, der dem Erhaltungszustand entspricht, als Teil der relevanten Bausubstanz in die anrechenbaren Kosten einfließt. Der Erhaltungszustand kann durch Bauschäden oder eine unzureichende Instandhaltung beeinflusst werden.
Beispiel: Wenn die vorhandene Bausubstanz, die in die Arbeiten einfließt, einen unzureichenden Erhaltungszustand aufweist und nicht vollständig funktionsfähig ist, kann nur ein Wert herangezogen werden, der dem tatsächlichen Erhaltungszustand entspricht. Möglicherweise können die Kosten für erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen (was jedoch je nach Einzelfall variieren kann) die Differenz zwischen dem Erhaltungszustand und dem Äquivalenzwert darstellen.
Da die Ermittlung der anrechenbaren Kosten zum Zeitpunkt der Kostenkalkulation vorgesehen ist, ergeben sich, nachdem die notwendigen Bestandsaufnahmen erfolgt sind, die entsprechenden Erkenntnisse. Daher ist es wichtig, dass die erforderlichen „Besonderen Leistungen“ in Auftrag gegeben werden.
EINGABEMÖGLICHKEITEN:
Fügen Sie neue Zeilen zur Tabelle hinzu, indem Sie auf den Button „Neue Zeile“ klicken. Die Kostengruppen sind bereits eingetragen und können durch einen Klick im Feld „zu Kostengruppe“ ausgewählt werden. Ihre Eingaben im Feld „Einheit“ werden gespeichert und können bei zukünftigen Einträgen erneut ausgewählt werden. Die Felder „Bezeichnung“, „Einheitswert netto (W)“ und „Wertfaktor in % (WF)“ müssen von Ihnen manuell ausgefüllt werden. Die Spalte „Wert netto (mvB)“ wird automatisch berechnet.
Durch das Klicken auf den OK-Button werden die Werte in die DIN 276 übertragen. Um die DIN 276 zu schließen, drücken Sie den Speichern-Button.
2.2 VERWENDUNG VON LEISTUNGSFAKTOREN
Die Verwendung von Leistungsfaktoren für die mitzuverarbeitende Bausubstanz basiert auf dem Vorschlag des BMWI-Gutachtens zur angemessenen Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz.
Laut diesem Gutachten wird für jede Leistungsphase ein spezifischer Leistungsfaktor empfohlen. Diese Faktoren werden mit den festgelegten Prozentsätzen der Leistungsphasen gewichtet, was zu einem gewichteten Gesamtleistungsfaktor führt, der zur Bewertung der anrechenbaren vorhandenen Bausubstanz dient.
Das „Modul mvB-Gesamtleistungsfaktor (GLF)“ befindet sich in der Rubrik „Leistungsphasen“. Klicken Sie in dieser Rubrik auf den Button:
In den einzelnen Leistungsphasen sind die vereinbarten Anteile, die Empfehlungen für die Leistungsfaktoren sowie die jeweiligen Leistungsfaktoren aufgeführt. Diese können von Ihnen nach Bedarf angepasst werden. Mit einem Klick auf den OK-Button werden Ihre Eingaben gespeichert.
Detaillierte Informationen sind verfügbar, indem Sie eine im Programm hinterlegte PDF-Datei öffnen.
Modul Business-Cockpit
* Übersicht über Zahlungseingänge
* Projektbezogene Vergleichsanalyse von Angeboten und Rechnungen
* Ausweisung von Auftragsreserven
* Grafische Darstellung der Projektstruktur (höchste Rechnungsvolumina, größte Auftragsreserven, höchste Fälligkeiten)
* Visuelle Aufbereitung der Zeitpunkte der Zahlungseingänge
* Tabellarische Zusammenstellung der Zahlungseingänge
* Import von Kontoauszügen (CSV) zur zügigen Erfassung von Zahlungseingängen
* Exportfunktionen nach Excel und Druckoptionen
* Mahnwesen
* Erweiterung um zusätzliche Umsatzsteuersätze aus Europa
Neues Modul XRECHNUNG
Ab dem 01.02.2022 gilt der neue XRechnung-Standard 2.1.1, der für Rechnungen ab 1.000 € verbindlich ist. Rechnungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden abgelehnt.
Für HOAI-Pro und VvW-Control steht jetzt das neue Modul „XRechnung“ zur Verfügung. Damit können Sie XRechnungen genauso unkompliziert erstellen wie zuvor, und die Software generiert standardkonforme Dokumente, sodass Sie sich nicht um die Einzelheiten kümmern müssen.
Das Modul „XRechnung“ fügt sich nahtlos in die gewohnten Funktionen ein. So können reguläre Rechnungen und XRechnungen gemeinsam abgezogen werden, und ein projektweiser Wechsel ist jederzeit möglich.
GoBD inkl. GoBD-Export-Schnittstelle
Das GoBD-Modul unterstützt Sie dabei, die Anforderungen der GoBD zu erfüllen.
Was ist GoBD? Die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ definieren die formalen Anforderungen an die Buchführung sowie die Aufbewahrung steuerlich relevanter elektronischer Daten und Papierdokumente. Diese Anforderungen basieren auf den Prinzipien ordnungsgemäßer Buchführung. Zudem enthalten die GoBD Regelungen zum Zugriff auf elektronische Daten durch die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen.
Die Grundlage für die Honorare von Ingenieurleistungen bildet das Honorarrecht der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI“ in der aktuellen Fassung von 2021. Im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen – einschließlich Reparatur, Renovierung und Erneuerung – präzisiert die Empfehlung Nr. 0.3 des Verbands zertifizierter Sanierungsberater (VSB) die Regeln des Honorarrechts für diese Fachplanung, die sich auf das Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ stützt. Dabei werden hauptsächlich die DIN EN 752:2008 „Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden“ und die DIN EN 15885:2010 „Klassifizierung und Eigenschaften von Techniken für Renovierung und Reparatur von Abwasserkanälen und -leitungen“ als fachliche Grundlage herangezogen. Zusätzlich fließen auch die DIN 18205 „Bedarfsplanung im Bauwesen“ sowie die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ in den Prozessverlauf ein.
KANALSANIERUNG UND SCHACHTSANIERUNG
In der Honorierungsempfehlung für Ingenieurbauwerke der Kanalsanierung konkretisiert der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) das Leistungsbild § 43 Ingenieurbauwerke der HOAI (2013). Dabei werden Kriterien und spezifische Bewertungen für die Bestimmung von Honorarzone, Honorarsatz, Instandhaltungszuschlag sowie Umbau- und Modernisierungszuschlag erläutert.
Das Modul „Kanalsanierung und Schachtsanierung“ ergänzt HOAI-Pro um zwei zusätzliche Leistungsbilder:
*VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2021: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung
*VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2021: Ingenieurleistungen der Schachtsanierung
Sie umfassen die spezialisierten Ermittlungsmethoden für
*die Honorarzone (60 detaillierte Kriterien),
*den Honorarsatz,
*den Instandsetzungszuschlag und
*den Umbau- oder Modernisierungszuschlag.
HOAI-Pro ermöglicht die Erstellung von Angeboten und die Abrechnung für Anwendungsszenarien entsprechend der VSB-Empfehlung Nr. 0.3.
SCREENSHOTS
GoBD inkl. GoBD-Export-Schnittstelle
Das GoBD-Modul hilft Ihnen, die Anforderungen der GoBD zu erfüllen.
Was sind die GoBD? Die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ legen die formalen Vorgaben für die Buchführung und die Aufbewahrung steuerlich relevanter elektronischer Daten sowie Papierdokumente fest, wobei sie sich auf die Prinzipien ordnungsgemäßer Buchführung stützen. Darüber hinaus enthalten die GoBD Bestimmungen zum Zugriff auf elektronische Daten durch die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen.
* Alle Leistungsbilder nach HOAI 2021, 2013, 2009 und 1996
* Alle Beratungsleistungen nach HOAI 2013 und 2009
* Leistungsbild Wertermittlung (BDVI)
* Ansätze mit verschiedenen MwSt-Sätzen
* Leistungsphasenuntergliederung
* Berechnung nach Flemming-Tabelle
* Rift-Tabellen
* RBBau Vertragsmuster
* Kostenermittlung nach DIN 276 1981, 1993, 2006 und 2008
* Konvertierung DIN 2006 und 1993 nach DIN 1981
* Besondere Leistungen, Zu- und Abschläge, Nebenkosten
* Mehrere Vor- und Entwurfsplanungen
* Vorhandene Bausubstanz
* Örtliche Bauüberwachung
* Um- und Ausbauzuschlag
* Sicherheitseinbehalt und Sonderpositionen
* Erfolgs-, Zeit- und Pauschalhonorare
* Angebot, Teil- und Schlussrechnung
* Automatische Nummernvergabe
* Zahlungsübersicht
* Honorarstatistik
* Kostenaufteilung für mehrere Projektträger
* Stundenkalkulation
* Projektverwaltung
* Textverarbeitung mit Serienbrieffunktion
* Stundenlohnzettel
* Adressdatenbank
* Bildverwaltung
* Rechnungsabzug
* Datensicherung
* Nutzerverwaltung mit Vergabe von Zugriffsrechten
* Automatische Suche nach Updates
* Reportgenerator
* HOAI-Gesetzestext
* Honorarzone nach Objektliste und Punktesystem
* Vorlagen für Verträge und Mahnungen
* Floating license für Netzwerkversionen
Modul Business-Cockpit
* Übersicht Zahlungseingänge * Projektbezogene Gegenüberstellung von Angebot und Rechnungsstellung * Ausweis von Auftragsreserven * Grafische Auswertung der Projektstruktur (größte Rechnungsvolumen, größte Auftragsreserven, höchste Fälligkeiten) * Grafische Visualisierung der Zahlungseingangszeitpunkte * Tabellarische Auflistung der Zahlungseingänge * Import von Kontoauszügen (CSV) zur schnellen Erfassung von Zahlungseingängen * Export nach Excel und Druckmöglichkeiten * Mahnwesen * Erweiterung um zusätzliche europäische Umsatzsteuer-Sätze
Modul zusätzliche Leistungsbilder
* AHO-Schriftenreihe Heft 15 (2011): Leistungen nach BaustellV
* AHO-Schriftenreihe Heft 17 (2009): Leistungen für Brandschutz
* AHO-Schriftenreihe Heft 9 (2014): Projektsteuerung
* AHO-Schriftenreihe Heft 17 (2015): Leistungen für Brandschutz
* AHO-Schriftenreihe Heft 23: Wärmeschutz und Energiebilanzierung (2015)
* VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung (Kanal)
* VSB-Empfehlung 0.3 HOAI 2013: Ingenieurleistungen der Kanalsanierung (Schacht)
Modul mvB
Das Zusatzmodul „mvB“ ermöglicht Ihnen die Ermittlung der mitverarbeiteten vorhandenen Bausubstanz anhand des Wertfaktorenmodells gemäß DIN 276 und berücksichtigt dabei den gewichteten Gesamtleistungsfaktor.
Modul XRechnung
* Erzeugung Standard konformer XRechnungen (XML-Rechnung, elektronische Rechnung)
* Erfüllung der Anforderungen der öffentlichen Hand an die Rechnungsstellung
* Elektronischer Rechnungsstellung wird sukzessive in den Bundesländern Pflicht
* Einbettung von zusätzlichen Anlagen in die XRechnung möglich
* Einfacher Wechsel zwischen XRechnungserstellung und der Erzeugung von klassischen Rechnungen möglich
* Sicherheitscheck relevanter Datenfelder
Modul GoBD inkl. GoBD-Export-Schnittstelle (GDPdU), Verfahrensdokumentation und ZUGFeRD
Was sind die GoBD? Die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ definieren die formalen Anforderungen an die Buchführung sowie die Aufbewahrung steuerlich relevanter elektronischer Daten und Papierdokumente, wobei sie auf die Prinzipien ordnungsgemäßer Buchführung verweisen. Zudem enthalten die GoBD Regelungen zum Zugriff der Finanzverwaltung auf elektronische Daten im Rahmen von Außenprüfungen.
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